| wer war hier? |
Lea: 20 Std.,2 Min. Emma: 1 Tag,3 Std.,40 Min. Anais: 1 Tag,14 Std.,56 Min. |
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Member   Beiträge: 242 Registriert: 19/11/2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 19/6/2010 um 16:36  |
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Hallo Ihr Lieben,
ich hatte es ja schon mal kurz angedeutet, daß ein mittlerweile guter
Freund und ehemalige Liebe von seiner aktuellen Freundin verlassen wurde,
die das 0,5 Jahr alte gemeinsame Kind mitgenommen hat. Ich habe mit ihm
schon länger geredet, so wies aussieht ist da wohl nix mehr zu kitten ...
Beide waren nicht verheiratet und es gab auch kein gemeinsames Sorgerecht.
Er wollte das nach der Geburt, wurde von ihr aber damals schon
abgeblockt.
Im Moment sieht es so aus, daß sie die Elternebene erhalten will und ihm
angeboten hat das Kind so oft wie möglich so sehen. Das Kind ist wie gesagt
ein halbes Jahr alt und ob sie da ihre Meinung eventuell ändert steht in
den Sternen.
Mich interessiert ob jemand von Euch da etwas näher Bescheid weiß welche
Rechte und Pflichten sich für ihn ergeben und auf was er achten soll. Ohne
Sorgerecht hat er wohl anscheinend nicht viel zu melden und ist von ihrem
guten Willen abhängig.
Gemeinsamer Beratungstermin wurd von ihr übrigens abgelehnt.
Wäre nett wenn jemand ein paar Infos hätte bzw. Webseiten und Vereine kennt
die mein Ex mal aussuchen könnte. Ich will mich da auch nicht allzusehr
reinhängen ... Ist irgendwie auch wieder komisch auch wenn wir ein gutes
Verhältnis haben.
Der arme Kerl ist am Boden zerstört, das alles kam für ihn aus dem Nichts
heraus, ziemlich bitter ... 
[Editiert am 19/6/2010 um 16:37 von Lea]
____________________ Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz
woanders ankommt (Mark Twain)
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just married mit Königsbär   Beiträge: 13901 Registriert: 7/4/2007 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 19/6/2010 um 17:13  |
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Hallo Lea,
abgesehen vom Sorgerecht gibt es das Umgangsrecht, das dem Kind mit seinem
Vater zusteht (und umgekehrt natürlich auch). Rein rechtlich besteht auch
die Pflicht zum Umgang, wenn es dem Kindswohl dient.
Ohne Sorgerecht kann Dein "guter Freund-Ex" nicht entscheiden, wo sich das
Kind aufhält, welche Schule es besucht, welche Arztbehandlungen
durchgeführt werden etc.
Aber wie gesagt - er hat dennoch das Recht (und die Pflicht) auf Umgang mit
dem Kind.
Letztes Jahr gab es bzgl. dem Sorgerecht für uneheliche Kinder eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die besagt,
dass die Bevorzugung nichtverheirateter Mütter eine Diskriminierung von
unverheirateten Vätern darstellt. Es sollte darum eigentlich eine Änderung
im deutschen Recht geben, aber soviel ich weiß, ist in dieser Richtung noch
nichts geschehen.
Ich wünsche dem Vater alles Gute mit seiner Tochter. Einfach wird es nicht
unbedingt sein, zu so einem winzigen Kind den Kontakt zu halten - besonders
wenn es mit der Mutter krieselt, weil z.B. eine neue Freundin auf der Matte
steht  ____________________ Schönen Tag noch,
Susa
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beste Frrrränggin   Beiträge: 3969 Registriert: 30/4/2007 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 19/6/2010 um 20:01  |
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Hallo Lea,
man ist das eine blöde Situation
Zum Rechtlichen hat Susa schon das Wichtigste gesagt. Ich kann als
Beratungsstelle den Kinderschutzbund oder die Pro Familia empfehlen, ich
habe mit denen gute Erfahrungen gemacht
Webseiten, hmmmmmmmmmm......... Bloß net pappa.com 
Gute Unterstützung gibts bei www.vatersein.de; die habe ich als relativ
vernünftig in Erinnerung. Allerdings habe ich dort schon lange nicht mehr
gelesen, ich habe mich aus diesen ganzen Foren ziemlich zurückgezogen.
Liebe Grüße
Anais
[Editiert am 19/6/2010 um 20:01 von Anais]
____________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den
nennen sie dann ihren Standpunkt.
David Hilbert, Mathematiker, 1862–1943
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Meisterin der komplexen Zahlen   Beiträge: 154 Registriert: 14/4/2007 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 23/6/2010 um 20:58  |
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Hi Lea,
vatersein.de ist ne gute Adresse. Dort bin ich auch zu finden.
Allerdings soltest du dich nicht wundern, wenn du als erstes den Tipp
bekommst das dein Freund sich anmelden soll. Das ist meist auch die
vernünftigste Lösung, weil dann "Übermittlungsfehler" ausfallen
Wenn du magst frag mich per PN nach meinem dortigen Nick, dann kann ich dir
weiterhelfen
Gruß Tina ____________________ Ich kann nie tiefer fallen als in Gottes Hand
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Antwort 3 |
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Meisterin der komplexen Zahlen   Beiträge: 154 Registriert: 14/4/2007 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 23/6/2010 um 20:59  |
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Anais,
du hast trennungs-faq noch nicht verfolgt 
[Editiert am 24/6/2010 um 16:18 von Admina]
____________________ Ich kann nie tiefer fallen als in Gottes Hand
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Antwort 4 |
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Member   Beiträge: 242 Registriert: 19/11/2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 24/6/2010 um 12:58  |
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Vielen Dank erstmal für die Tipps.
Vatersein.de habe ich ihm weitergegeben, wobei er sich wohl erstmalselbst
sortieren muss.
Den rest muss er allein erledigen.
Ach ja und apropos Webseiten, hier noch was zum Gruseln (finde ich
jedenfalls ...  )
www.nati.co.at it wohl das Gegenstück zu Trennungs-faq  ____________________ Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz
woanders ankommt (Mark Twain)
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Antwort 5 |
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