chrisiH - 15/6/2010 um 11:26
hab mich hier mal bißchen rumgelesen und da tauchte auch das thema auf, zB
wenn das kind beim vater lebt, die mutter aber das sorgerecht hat, was kann
im schlimmsten fall passieren?
bei uns ist es so, die ex bekommt die familienbeihilfe und hat auch das
sorgerecht, sohn wohnt aber beim vater.
weiß da jemand bescheid?
 danke
Thilia - 15/6/2010 um 14:13
Wie in deinem anderen Thread geschrieben, würde ich mich da direkt bei
einem Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt, informieren, Ich kenn es
leider nur aus Österreich, weiß nicht wie es in DL gehandhabt wird... 
Admina - 15/6/2010 um 14:44
Hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge oder besteht gemeinsames
Sorgerecht?
Man muss deswegen auch nicht zum Anwalt gehen
Wer das Sorgerecht hat, der sorgt sich um das Kind (Personensorge) und um
dessen Vermögen (Vermögenssorge). Das Ganze ist im BGB § 1626 geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1626.html
Thilia - 15/6/2010 um 15:30
Wobei, was mich da auchnoch zusätzlich interessieren würde: Wenn nur sie
das alleinige Sorgerecht hat, dann würde ich da mit ihr drüber reden, weil
dein Mann hätte da dann keine Entscheidungsfreiheit, wenn zB dem Kind was
passiert... weißt wie ich mein?
Also wenn das Kind bei euch lebt, dann würde ich als Vater anstreben,
gemeinsame Obsorge zu bekomme wegen wichtigen Entscheidungen usw, und auch
dass die Mutter dann Unterhalt zahlt, denn ihr kommt ja schon dadurch dass
er bei euch wohnt für seinen Unterhalt auf.
Das ist auch nicht als Schuß gegen die Ex gedacht, sondern wirlklich nur
zum Wohle des Kindes.
chrisiH - 15/6/2010 um 17:34
also die mutter hat das alleinige sorgerecht.
@thilia bin eh aus Ö 
was meint ihr mit "wenn was passiert"?
eben, wer das sorgerecht hat, hat auch die sorgepflicht, oder nicht  ??!?
es ist auf alle fälle gut, mit Euch hier zu schreiben und zu lesen..
danke 
Thilia - 15/6/2010 um 21:12
mit "wenn was passiert" heisst:
Er darf in Notfällen nichts entscheiden... dh wenn das Kind einen Unfall
hat, und es müssen im Krankenhaus Entscheidungn getroffen werden, dann hat
er da nix zu melden, sondern nur die Mutter.
Was meinst du mit Sorgepflicht?
Also in dem Falle ist es etwas komplizierter dann... Denn eigentlich sollte
der, bei dem das Kind wohnt auch mitentscheiden dürfen. Und eigentlich
isses auch so, da wo eben das Kind wohnt, dr trägt zu den Alimenten bei
indem er das Kind mitfinanziert, was essen wohnen usw. angeht. Von daher
sind die Alimente von seiner Seite gedeckt und sie müsste zahlen...
Aaaaber, da ich da auch kein wirklicher Profi bin... ich schick dir per PM
eine Forumsadresse von einem Rechtsanwalt, der selbst nur Besuchspapa war
und das alles miterlebt hat, und über das Forum kleinere Fragen zu allen
möglichen Belangen beantwortet. Hat mir schon sehr oft weitergeholfen, und
die sind, was das rechtliche anbelangt da wirklich fix und kompetent drauf
und kennen sich mit der Materie aus 
Admina - 16/6/2010 um 10:40
| Zitat: | Er darf in Notfällen
nichts entscheiden... |
In Notfällen dürfen natürlich Entscheidungen auch von nicht
Sorgeberechtigten getroffen werden und ich denke mal, dass auch in
Österreich kein Arzt eine lebensrettende OP verweigern wird, weil keine
Unterschrift des Sorgeberechtigten beizukommen ist.
Das selbe gilt auch, wenn ein Kind mit hohem Fieber zum Arzt gebracht
wird.
Ohne Sorgerecht darf der Vater allerdings nicht entscheiden
- wo das Kind lebt
- welche Schule es besucht
- welche Arztbehandlungen vorgenommen werden (außer in akuten Fällen)
Wer kein Sorgerecht hat, hat auch keine Sorgepflicht und wird nicht
rechtlich belangt, wenn er sich nicht um das Kind kümmert. Das will
heissen, dass er es natürlich nicht verhungern oder sterbenskrank ohne
Behandlung lassen darf, aber er wird z.B. nicht zur Rechenschaft gezogen,
wenn das Kind die Schule schwänzt, straffällig wird, Sachen beschädigt
usw.
Dies mal als die wichtigsten Beispiele.
Es ist natürlich unsinnig, dass das Kind beim Vater lebt und dieser kein
Sorgerecht hat.
Sorgerecht hat allerdings nichts mit Unterhalt zu tun.
Es ist richtig, dass derjenige Barunterhalt bezahlt, bei dem das Kind nicht
lebt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
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