Raimund Neuß zu Kochs Forderungen
Köln (ots) - Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger? Wenn es nach
dem Wortlaut des
Sozialgesetzbuches II geht, rennt der hessische Ministerpräsident
Roland Koch offene Türen ein: Schon heute müssen Hartz-IV-Empfänger
jede zumutbare Arbeit annehmen. Was genau will Roland Koch eigentlich
ändern?
Jeder Hartz-IV-Empfänger müsse für sein Geld eine Gegenleistung
erbringen, fordert er. Schön wäre das, auch für jenen großen Teil der
Leistungsempfänger, der darunter leidet, untätig daheim zu sitzen.
Diese Leute haben keine Beschäftigung - nicht aus
Faulheit, sondern weil reguläre Arbeitsplätze fehlen und
Ein-Euro-Jobs keine regulären Stellen verdrängen dürfen. Für
zusätzliche tariflich bezahlte Arbeitsplätze aber hat der Staat kein
Geld. Der von Koch geforderte Abschreckungskurs gegenüber
Trittbrettfahrern
entpuppt sich also als unrealistisches Ausgabenprogramm.
Trotzdem hat Koch auch Richtiges gesagt. Der Staat muss Wege
finden, zwischen leistungsunwilligen und leistungsbereiten
Hartz-IV-Empfängern zu differenzieren. Er sollte Alleinerziehende
stärker unterstützen - da unterscheiden sich die Positionen des
Konservativen Koch und des Arbeiterführers Jürgen Rüttgers gar nicht
so sehr. Und was gilt, wenn Koch auf Kommunen hinweist, die sich in
der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten hervortun? Dann sollten
andere von ihnen lernen, anstatt mit Berufung auf das Karlsruher
Urteil über die Hartz-Arbeitsgemeinschaften den Einfluss der Kommunen
zurückzudrängen.
Debattenbeiträge wie von Koch und Rüttgers wecken die Erwartung,
dass eine Reform der Reform ansteht, die weit über die vom
Bundesverfassungsgericht zu erwartenden Auflagen bei den Leistungen
für Kinder hinausgeht. Aber wer immer da mit dem Gedanken spielt, aus
Hartz IV Hartz V zu machen - er hat die Pflicht, die Kosten offen zu
legen. Das gilt gerade nach der Erfahrung mit Hartz IV, das in der
öffentlichen Wahrnehmung als brutaler Einschnitt ankam und in
Wirklichkeit die Sozialausgaben hochgetrieben hat.
Quelle: Kölnische Rundschau